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FAQ:
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Stand vom 11.06.2006 |
Die häufigsten Fragen:
Antworten auf die häufigsten
Fragen:
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1. Was ist ".EU"? |
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.EU ist die neue "Länderdomain" für
die Staaten der Europäische Union. |
Genaugenommen ist .EU ein "Zwitter" zwischen Landesdomains
(wie .at, .de) und generischen Domains (wie .com, .info), da die
Europäische Union ja kein eigenständiger Staat ist.
EU-Bürger und EU-Firmen sollen die Möglichkeit haben,
ihrer Zugehörigkeit zur Europäischen Union durch diese
"Gemeinschafts-Domain" Ausdruck zu verleihen.
Die Landesdomains (wie .at, .de) bleiben natürlich weiterhin
gültig und in Verwendung.
.EU ist eine zusätzliche Domain zu den bestehenden.
Die EU-Kommision hatte 2002 eine Ausschreibung zur
Bewerbung als Verwaltung (Registry) gestartet.
Einsendeschluß für die Bewerbung um die .eu-Verwaltung
war der 25.Oktober 2002.
Von Dezember 2002 bis Ende Februar 2003 prüfte die Kommission
die Angelegenheit unter Beteiligung des Kommunikationsausschuß,
welcher die Kommission bei der Einführung der .EU unterstützte.
Am 21.03.2003 fiel die Entscheidung zugunsten "EURid",
einer Non-Profit-Organisation
Das Internetconsortium EURid, welches sich aus der belgischen, schwedischen
und italienischen Registrierungsstelle zusammensetzt, erhält
den Zuschlag für die Organisation, Administration und Vergabe
(Registry) von .EU-Domains.
Im Oktober 2004 hat die designierte Registry EURid endlich
den formellen Vertrag zum Betrieb von .EU mit der Europäischen
Kommission unterzeichnet.
Am 28.04.2005 wurde .EU in der Root-Zone von IANA (The Internet
Corporation for Assigned Names and Numbers) eingetragen.
Das bedeutet endgültig "grünes Licht"
für einen baldigen Start!
Am 07.12.2005 startet die .EU Sunrise-Period 1.
Am 07.02.2006 startet die .EU Sunrise-Period 2.
Und am 07.04.2006 startet die allgemeine Registrierung "Landrush".
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3. Wer kann eine Domain unter .EU registrieren? |
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EU-Bürger und EU-Firmen (mit Wohn- oder Firmensitz
in einem EU-Staat) können .EU-Domains registrieren.
Auch Markeninhaber (EU-Trademark) müssen einen Firmensitz
innerhalb der EU haben!
Wenn der Firmensitz nur ausserhalb der EU ist, kann keine
.EU-Domain beantragt werden.
Die vollständige Publikation kann in der REGULATION (EC) No
733/2002 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 22 April
2002 http://europa.eu.int/
(engl.) nachgelesen werden.
Die EU-Kommision hat in der VERORDNUNG (EG) Nr. 874/2004 http://europa.eu.int/
vom 28. April 2004 die "allgemeinen Regeln für die
Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe
.eu und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung"
festgelegt.
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4. Ab wann kann man eine .EU-Domain registrieren? |
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Über den Zeitplan der Einführung, die Vorregistrierung,
die Sunrise-Periode und den aktuellen Stand informiert Sie unsere
speziell dafür eingerichtete Seite...
Zeitplan / aktueller Stand:
05.01.2007 - 02:11
Nach dem 07.04.2006 ist eine Live-Registrierung möglich.
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5. Wieviel kostet eine .EU-Domain? |
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Bis 02.12.2005 haben wir für die Vormerkung einer .EU-Domain
eine "Anzahlung" in der Höhe von 19,- Euro exkl.
20% MWSt. verlangt.
Ab 02.12.2005 verlangen wir bei Vormerkung einer .EU-Domain
eine "Anzahlung" in der Höhe von 29,- Euro exkl.
20% MWSt.
Jeder Kunde welcher bei uns einen Domainnamen unter .EU vormerkt
(vorregistriert) und das vereinbarte Entgelt fristgerecht (binnen
7 Tagen) und ohne Abzüge entrichtet hat, nimmt am Vorregistrierungssystem
und am Registrierungssystem teil.
Es gibt noch ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN für die Vorregistrierungsphasen
(sunrise application fees)!
Die Preise
sind festgesetzt und können Sie hier ansehen.
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6. Voraussetzungen für die Phase 1
(Sunrise-Period 1) |
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In Phase 1 können nur Domainnamen vorregistriert
werden, die
- Öffentlichkeitsrecht besitzen (Behörden u.
dgl.);
- Territorialnamen unter öffentlicher Verwaltung sind;
- eingetragene Gemeinschaftsmarken oder
- nationale eingetragene Warenzeichen/Trademark sind.
Natürlich darf die Registrierung nur auf den Inhaber des
besonderen Rechtes erfolgen.
Der Auftrag
(Ihre Bestellung) sowie die Zusatzgebühren für diese
Periode müssen fristgerecht bei uns eingelangt sein.
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7. Voraussetzungen für die Phase 2
(Sunrise-Period 2) |
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2 Monate nach Start der Phase 1 beginnt Phase
2 am 07.02.2006 in der folgende Domainnamen vorregistrierbar
sind:
sowie nun auch:
- Firmennamen
- Geschäftsbezeichner
- unterscheidende Titel geschützter literarischer
und künstlerischer Arbeit
- nicht registrierte/eingetragene Warenzeichen
- Handelsnamen
Es ist zu bedenken, dass nicht alle verzeichneten Rechte in jedem
Mitgliedsstaat anerkannt werden!
Der Auftrag
(Ihre Bestellung) sowie die Zusatzgebühren für diese
Periode müssen fristgerecht bei uns eingelangt sein.
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8. Sind Familiennamen als Domain in Phase 2 möglich? |
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JA - unter bestimmten Voraussetzungen!
Familiennamen gehören zu den "früheren Rechten",
die eine Teilnahme an Phase 2 der Sunrise-Periode für .eu-Domains
erlauben.
Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name nach dem Recht des jeweiligen
Mitgliedsstaats geschützt sind.
Auf den Seiten "Familien-Name.eu"
erfahren Sie alle Details und können Rechtsanwälte auswählen,
die Ihnen bei den Formalitäten helfen.
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9. Fristen
für die Phase 2 (Antrag, Zahlung) |
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Die Sunrise Phase 2 (SR-2) startet am 07.02.2006.
Um auch in Phase 2 eine optimale Vorbereitung auf den Start
zu ermöglichen, beschränken wir die Annahme von Anträgen
bis 30.01.2006.
Die Zahlung der Gebühren muss - unabhängig vom
Antragsdatum - bis 02.02.2006 10:00 Uhr erfolgt sein.
Alle von uns angenommen und vom Kunden bis 02.02.2006 10:00 Uhr
Ortszeit Wien bezahlten*) Sunrise-Anträge
für die Phase 2 nehmen am Starttermin 07.02. teil.
*) Es gilt der Zeitpunkt der Wertstellung/Gutschrift
(Valuta-Datum) auf unserem Konto!
Wir behalten uns vor, diesen Zeitpunkt auch ohne Angabe von Gründen
jederzeit zu ändern. Eine solche Änderung wird auf dieser
Website verlautbart.
Die Reihung für die Einreichung bei EURid entspricht
dem Zeitpunkt der Gutschrift; erfolgt also nach dem bekannten "First
Come"-Prinzip.
Es ist also nicht anzuraten, die Zahlung bis zum Schluss hinauszuzögern.
Vielmehr sollte die Zahlung so schnell wie möglich erfolgen.
Alle nicht einbezahlten Sunrise-Anträge für die Phase
2 können erst nach dem offiziellen Start bearbeitet und dann
nachgereicht werden.
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10. Wann startet die Vorregistrierungsphase
(Sunrise Period) ? |
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Es werden 2 spezielle Vorregistrierungsphasen vor der Aktivierung
der Online-Registrierung durchgeführt.
Vorregistrierungsphase
1 (Sunrise Period 1)
Diese Phase 1 startet am 07.12.2005.
In Phase 1 werden nur Domainnamen vorregistriert werden, die
- Öffentlichkeitsrecht besitzen (Behörden u. dgl.);
- Territorialnamen unter öffentlicher Verwaltung sind;
- eingetragene Gemeinschaft oder
- nationale eingetragene Warenzeichen/Trademark sind.
Natürlich darf die Registrierung nur auf den Inhaber der Trademark
erfolgen.
Vorregistrierungsphase 2 (Sunrise Period 2)
2 Monate nach Start der Phase 1 beginnt Phase
2 am 07.02.2006 in der folgende Domainnamen vorregistrierbar
sind:
- weiterhin wie in Phase 1
- Firmennamen
- Geschäftsbezeichner
- unterscheidende Titel geschützter literarischer und künstlerischer
Arbeit
- nicht registrierte/eingetragene Warenzeichen
- Handelsnamen
Es ist zu bedenken, dass nicht alle verzeichneten Rechte in jedem
Mitgliedsstaat anerkannt werden.
Unterlagen für Vorregistrierungsphase 1/2
Die Bewerber für eine Vorregistrierungsphase (1/2) müssen
die entsprechenden Unterlagen (Beweisurkunde, Handelsregister, u.dgl.)
selbst zur Verfügung stellen, die das Recht (Firmennamen, Warenzeichen/Trademark)
im Gemeinschaftsgesetz oder im staatlichen Recht des jeweiligen
Mitgliedsstaates bestätigt.
Gebühren und Kosten
EURid verlangt - neben den Domaingebühren - ZUSÄTZLICHE
GEBÜHREN für die Vorregistrierungsphasen (sunrise application
fees)!
Um sich für eine Sunrise Period zu
bewerben, verwenden Sie bitte das Formular
auf Seite EU-Sunrise.
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12. Die
Einreichfrist für Phase 1 und 2 ist vorbei.
Kann man sich trotzdem noch bewerben? |
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JA - aber nur bis 24.03.2006 (19:00 Uhr) !
Die Einreichfrist (auf unserem Bestellformular) bezieht sich auf
die Teilnahme am Launch (07.12.2005 bzw. 07.02.2006).
Die Phase 1 läuft noch bis 06.02.2006, und bis Ende März
2006 können noch Bewerbungen für Phase 1 und 2 nachgereicht
werden.
Um sich für die Sunrise Period zu
bewerben, verwenden Sie bitte das Formular
auf Seite "EU-Sunrise".
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13. Was muss man bei den Sunrise Phasen beachten? |
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Fristen & Gebühren:
Der schriftliche Auftrag
zur Teilnahme muss für Periode 1 bis spätestens
29.11.2005, für Periode 2 bis spätestens 30.01.2006
bei
"EU-Registrierstelle.com" eingelangt sein.
Zur Teilnahme an einer Sunrise-Periode müssen die Gebühren
fristgerecht und vollständig entrichtet sein.
Bei verspätetem Zahlungseingang, wird der Antrag erst nach
dem offiziellen Beginn nachgereicht, wodurch man möglicherweise
die Domain nicht mehr erhält, weil jemand anderer schneller
war.
Nachweis des Rechts:
Das Bestehen des Rechts (zB: Marke, Name, Unternehmensname) ist
vom Auftraggeber in schriftlicher Form nachzuweisen.
Achtung: Nicht alle angeführten Rechte gelten in jedem EU-Land!
Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Rechtsberater, ob und welches
Recht in Ihrem Land Gültigkeit hat.
"EU-Registrierstelle.com" überprüft Ihren Rechtsanspruch nicht!
Nachweise/Dokumente:
Nach Beginn der Sunrise Perioden werden Sie von der Überprüfungsstelle
"PricewaterhouseCoopers" per E-Mail oder Brief aufgefordert,
die entsprechenden Nachweise/Dokumente (zB: Kopie Wortmarke, Personalausweis,
Handelsregister-Auszug) innerhalb von 40 Tagen in entsprechender
Form gemäss den Weisungen von PricewaterhouseCoopers einzusenden.
Bei nicht fristgerechter Einsendung verfallen die Gebühren
ohne Anspruch auf Rückvergütung!
Bitte senden Sie Ihre Nachweise/Dokumente nicht an uns, sondern
direkt an die Überprüfungsstelle.
Wenn die Dokumente an die Registrierungsstelle übermittelt
wurden, ist es nicht mehr möglich etwaige Korrekturen durchzuführen
oder weitere Unterlagen nachzureichen.
Sind die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft wird der
Antrag sofort, ohne Anspruch auf Rückvergütung, verworfen.
Formvorschriften bezüglich Nachweise/Dokumente:
Sie müssen sich strikt an die Angaben bezüglich der Formalitäten
zu halten!
- Sie können weisses Papier wahlweise in den Formaten
DIN A4 (29,7 cm x 21 cm) oder Letter (27,94
cm x 21,59 cm) verwenden.
- Die Seiten müssen nummeriert werden, beginnend
bei 1 (das Deckblatt
nicht inkludiert) und dürfen nur auf
einer Seite bedruckt sein.
- Die Dokumente müssen gut lesbar sein (keinesfalls
rote Schrift!),
dürfen nicht gefalten werden und die
einzelnen Seiten dürfen in keiner
Weise aneinander geheftet oder geklebt sein.
Beachten Sie die detaillierten Informationen dazu - zu finden auf:
http://www.eurid.eu/en/launch/index_html
Wahl des Domainnamens:
Die beantragte Domain darf keine Umlaute erhalten und muss exakt
mit dem eingetragenen Markenzeichen oder (Firmen-)Namen bzw. Recht
übereinstimmen. Bei Firmen kann die Rechtsform weggelassen
werden. Bei Markennamen bei denen ein Leerzeichen vorhanden ist,
kann anstelle des Leerzeichens ein Bindestrich verwendet
werden (z.B.: diese-marke.eu) oder Leerzeichen im Namen können
weggelassen (z.B.: hausmarke.eu) werden.
Bestimmungen der EURid:
Der Antragsteller akzeptiert die Registrierungsregeln und Bestimmungen
der EURid.
Bitte achten Sie sorgfältig darauf, alle geforderten Schritte
zu befolgen.
Zuteilung der .EU-Domain:
Die Teilnahme an der Sunrise-Periode 1 oder 2 garantiert nicht die
tatsächliche Zuteilung der .EU-Domain.
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14. Wann erfahre ich, ob meine Sunrise-Bewerbung erfolgreich war? |
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Die aktuellsten
Informationen zur Phase 1 bzw. zur
Phase 2 werden von uns auf dieser Website bekanntgegeben.
Sobald feststeht, welche Position Ihre Domain(s) bei EURid erreicht
haben, werden Sie von uns per eMail informiert.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Anfragen "zwischendurch"
nicht beantworten können.
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15. Wie werden Domainnamen-Streitigkeiten behandelt? |
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Die alternative
Streitbeilegung (ADR) für Streitigkeiten wegen EU-Domainnamen
wird vom in Prag ansässigen Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer
der Tschechischen Republik und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen
Republik (Tschechisches Schiedsgericht) angeboten.
Bei dem Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen
Republik und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik
("Tschechisches Schiedsgericht") handelt es sich um eine
im Jahre 1949 gegründete gemeinnützige Einrichtung.
Am 12. April 2005 wurde das Tschechische Schiedsgericht von EURid
ausgewählt, ein alternatives Streitbeilegungsverfahren
(sog. ADR-Verfahren) für Streitigkeiten für .eu-Domainnamen
einzurichten.
Es existieren Regeln für die Alternative Streitbeilegung
(ADR-Regeln), welche auf der Website
des Tschechischen Schiedsgerichts gesehen werden können.
Das Tschechische Schiedsgericht führt diese ADR-Verfahren
gemäß den ADR-Regeln und den Ergänzenden ADR-Regeln
und im Einklang mit den Allgemeinen Regeln für .eu-Domainnamen
der Europäischen Kommission (EG-Verordnung 874/2004) durch.
Die Gebühren des Tschechischen Schiedsgerichts für
.eu-domainnamenbezogene Streitigkeiten betragen ab 1.990 €
(Stand 01/2006).
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17. Wie man den Nachweis korrekt einschickt ... |
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Die überwiegende Mehrheit aller Nachweise ist laut EURid "auf
die richtige Art und Weise" eingegangen, aber es werden
noch immer unnötige Fehler begangen.
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Achten Sie auf die Bestätigungs-eMail von EURid,
die innerhalb von 24 Stunden, nachdem Ihr Antrag bei EURid eingegangen
ist, an die mitgeteilte eMailadresse ausgeschickt wird.
Diese erklärt, wie man den Nachweis einschickt.
Falls Sie diese eMail nicht erhalten haben sollten, wenden Sie
sich bitte an uns. |
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Lesen Sie das Info-Mail, das Sie von uns zu
Ihrem Domainantrag bekommen - es enthält nützliche
Tips und Links. |
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Stellen Sie sicher, dass der Strichcode auf dem Begleitschreiben
gut lesbar ist.
Es kann z.B. zu Problemen kommen, wenn man einen alten Tintenstrahldrucker
oder sehr dünnes Papier zum Ausdrucken verwendet. |
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Stellen Sie sicher, dass Begleitschreiben und Nachweise
tatsächlich innerhalb der 40-tägigen Einreichfrist
empfangen wird.
Der Briefweg innerhalb Europas kann mitunter einige Tage dauern,
egal was Ihr örtliches Postamt sagt.
Achtung: Es müssen Begleitschreiben und Nachweise
innerhalb von 40 Tagen bei der Validierungsstelle eingelangt
sein. (Es ist nicht der Poststempel gemeint.) |
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Senden Sie nur ungefaltete Unterlagen im A4-Format
ein; nur einseitig bedruckt, keine Heftklammern,
keine Büroklammern, kein Klebstoff oder irgendwas
anderes, das ein automatisches Scannen der Unterlagen unmöglich
macht. |
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Behalten Sie Ihren Antrag im Auge, indem Sie regelmäßig
die Online-WHOIS-Datenbank von EURid (auf www.whois.eu) besuchen.
Dort können Sie den Status Ihres Antrages verfolgen. Schauen
Sie nach, wann die Einreichfrist für Ihren Nachweis abläuft,
ob Ihr Nachweis schon eingelangt ist, ob Ihr Antrag angenommen
oder abgelehnt wurde, ob er abgelaufen ist oder es andere Antragsteller
für den selben Domänennamen gibt. |
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Warten Sie nicht bis zur letzten Minute!
Die 40-tägige Einreichfrist ist dazu da, um Ihnen genügend
Zeit zum Zusammenstellen der Unterlagen zu geben. |
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18. Was kann man tun, wenn ein Antrag abgelehnt (rejected) wird? |
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Es kann vorkommen, dass die Validierungsstelle (PWC) einen Antrag
in Sunrise Phase 1/2 ablehnt.
Die Gründe einer Ablehnung sind vielfältig und werden
leider von der Validierungsstelle weder erörtert noch kann
man da etwas "verhandeln".
Was kann man nun tun ?
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Sie können ein ADR-Verfahren
gegen den Entscheid einreichen, wenn Sie glauben, dass ein "grundsätzlicher"
Fehler von PWC gemacht wurde.
Kosten: ab 1.990 € (Stand 01/2006) |
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Sie können auch einen erneuten
Auftrag zur Teilnahme starten.
Wenn Sie glauben, dass Sie bei der Einreichung von Begleitschreiben
und Nachweisen einen "formalen" Fehler (zB:
Deckblatt vergessen, Seiten irrtümlich geheftet oder nicht
fristgerecht eingeschickt) begangen haben, empfehlen wir Ihnen
diese Variante.
Kosten: 130 € / 165 € (Periode 1/2, zzgl. MWSt.) |
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Es ist auch möglich, auf den "Landrush-2"
ab Juni 2006 zu warten.
Wir werden zeitgerecht einen Dienst zum "Back-Ordern"
bereitstellen. |
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19. Wann sind in Sunrise abgelehnte (rejected) Domains registrierbar? |
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aktualisiert am 29.04.2006 |
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Domainnamen, für welche in einer Sunrise Phase ein Antrag
gestellt wurde, welche aber nicht akzeptiert wurden, werden erst
nach dem Landrush registrierbar sein!
EURid wird - ab 7.Juni 2006 - jene
Domainnamen zur öffentlichen Registrierung in einem "Landrush-2"
freigeben, welche in den Sunrise Phasen beantragt wurden, aber nicht
akzeptiert werden konnten.
EURid will die betroffenen Domainnamen 2 Wochen vor dem Freigabedatum
(Release-date) bekannt geben.
Wir werden zeitgerecht einen Dienst zum "Back-Ordern"
bereitstellen.
Aufgrund des dafür neuen Reglements von EURid kann es noch
einige Tage dauern.
Eine Spezialseite "Landrush-2"
ist bereits vorhanden!
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20. Warum
erhalte ich schon VOR dem Landrush eine Mitteilung, dass meine Domain
nicht registriert werden kann? |
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Währen der Sunrise Phase
1 (seit 12.2005) und Phase 2 , die
dem Landrush vorangingen, wurden bereits viele gute Domainnamen
beantragt und zum Teil registriert oder von der Validierungsstelle
abgelehnt.
Gemäss den Aussagen der Registry EURid können solche
Domains beim Landrush nicht beantragt werden!
Ausserdem wurde eine Liste gesperrter Domainnamen veröffentlicht,
die nicht zur allgemeinen Vergabe sind.
Die zuständige Registry EURid hat bestimmt, dass beim
Landrush nur solche Domains beantragt werden können, für
welche noch kein Antrag aufgrund "früheren Rechtes"
(Trademark, Firmenname, usw.) vorliegt bzw. der Domainname nicht
auf einer Sperrliste steht oder schon an einen berechtigten Antragsteller
vergeben wurde.
Domainnamen, welche aktuell den Status APPLICATION PENDING,
ON HOLD, BLOCKED, RESERVED oder REGISTERED
haben, können daher leider nicht beim Landrush beantragt
werden!
Bitte beachten Sie:
Diese Bestimmung liegt NICHT in unserem Einflussbreich!
Die Registry EURid hat diese Entscheidung getroffen.
Was bedeutet der Status RESERVED oder BLOCKED ?
Dieser Domainname ist einer "höheren Instanz" vorbehalten
oder kann generell nicht registriert werden.
Was bedeutet der Status REGISTERED ?
Domains, die bei der Prüfung des "früheren Rechtes"
(Trademark, Firmenname, usw.) in der Sunrise 1 oder Sunrise 2 Phase
akzeptiert wurden, sind registriert.
Was bedeutet der Status APPLICATION PENDING und ON HOLD
?
In diesem Fall ist bei der EURid, der zentralen Registrierungsstelle,
ein Antrag aufgrund "früheren Rechtes" (Trademark,
Firmenname, usw.) für die Domain eingegangen und diese ist
somit nicht in der Landrushperiode registrierbar.
Domains, die bei der Prüfung in der Sunrise 1 oder Sunrise
2 Phase abgelehnt werden und für die kein anderer Bewerber
in der Sunrise-Warteschlange den Zuschlag erhält, können
frühesten ab Juni 2006 registriert werden.
Der genaue Beginn dieser Periode steht momentan noch nicht fest.
EURid will die betroffenen Domainnamen vor dem Freigabedatum (Release-date)
bekannt geben.
Wir werden zeitgerecht einen Dienst zum "Back-Ordern"
bereitstellen.
Wir versuchen bereits vor dem Landrush solche Domains aus den Vorbestellungen
zu ermitteln und Sie darüber zu informieren.
Daher erhalten Sie ggf. bereits vor dem landrush eine entsprechende
E-Mail.
Ihre Vorregistrierungsgebühr geht nicht verloren -> Info.
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21. Kann ich eine vorgemerkte Domain gegen eine andere "austauschen"? |
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Nein - Bitte um Verständnis, das wäre ein unzumutbar
hoher Aufwand und entspräche auch nicht den Richtlinien zur
Vergabe.
Sie können aber bis 24.03.2006 einen "neuen" Domainnamen
vorregistrieren und den nicht mehr gewünschten löschen
lassen. Dabei geht aber der Startplatz des ursprünglichen Domainnamens
verloren; der neue wird hinten angereiht.
Ausnahme: Im "Landrush-Special" ist ein
Ersatz einer nicht registrierbaren Domain durch eine andere Domain
bis längstens 31.03.2006 19:00 Uhr möglich.
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22. Gehen einbezahlte Gebühren verloren, wenn (m)eine Domain(s) nicht
registriert werden können? |
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KEINESFALLS !
Bei nicht erfolgreicher Registrierung können Sie nach dem
Landrush eine andere freie .EU-Domain registrieren bzw. eine
Gutschrift für andere Dienstleistungen von WebDienst erhalten.
Für genaue Details sehen Sie bitte die Besonderen AGB
für das .EU-Vorregistrierungssystem.
Ausnahme: Im "Landrush-Special" verfällt
die Queue-Gebühr.
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23. Kann man "noch schnell" einen vorderen Startplatz kaufen (Vorreihung)? |
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Kurz und schmerzlos ... NEIN !!
Wir verweisen nochmal auf die Registrierungsbedingungen der EURid
und das "First Come - First Serve" Prinzip, das
wir strikt einhalten!
Aus gegebenem Anlass ...
Sollten Sie Anfragen nach Vorreihungen u.ä. an uns richten,
werden diese von uns nicht beantwortet!
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24. Wann/Wie erfahre ich, ob meine Domain registriert werden konnte? |
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Wir werden Sie so rasch es geht per E-Mail informieren.
Da zu erwarten ist, dass es am 7.April (Landrush) "hoch her
geht" wollen wir Sie höflichst ersuchen, uns nicht
stündlich anzurufen oder Anfragen per E-Mail zu senden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir solche Anfragen nicht "mal
zwischendurch" beantworten können, weil wir uns um den
reibungslosen Ablauf der Registrierungen kümmern.
Bitte warten Sie die Verständigung per E-Mail
ab!
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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25. Warum ist bei meiner Domain eine WebDienst E-Mail-Adresse bei "Registrant"
eingetragen? |
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Wenn Sie Ihre Domain bei uns vorregistriert haben ...
dann ist das ein "gutes Zeichen", nämlich dass
wir die Domain für Sie registrieren konnten.
Machen sie sich keine Sorgen - es kann aus technischen oder administrativen
Gründen erforderlich sein.
Bei privaten Registrierungen kann auch nur
eine E-Mail-Adresse
(zB: www trans /at/ webdienst.at) stehen.
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26. Ab wann "funktioniert" meine Domain? |
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aktualisiert am 22.04.2006
14:00 |
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Betrifft: Sunrise-Anträge:
Wenn Ihr Antrag unter den Bedinguengn von Sunrise angenommen wird,
dh. EURid akzeptiert die Domain, kommt die Domain für 40 Tage
in eine Einspruchsfrist (ADR-Zeit). Dann weitere 5 Tage später
wird die Domain aktiviert.
Kurz darauf erledigen wir das erforderliche Update (nameservereintrag)
und ca. 12-72 Stunden später ist Ihre neue Domain erreichbar.
Betrifft: Landrush-Registrierungen:
Nach dem Landrush, der am 7.April 2006 stattfand, wurden die erforderlichen
Nameservereinträge und Aktualisierungen der Registrierung durchgeführt.
22.04.2006 ... alle bei uns registrierten EU-Domains sind konnektiert
und erreichbar.
Wenn bei der (Vor-)Registrierung keine besonderen Angaben gemacht
wurden, haben wir eine Standard-Webweiterleitung eingerichtet.
Jeder Registrant hat pro Domain eine Information per E-Mail mit
den Zugangsdaten erhalten.
Betrifft: Live-Registrierungen:
Sie können bei uns seit 09.04.2006 Ihre EU-Domain(s) "LIVE"
registrieren.
Das bedeutet, es erfolgt keine Vormerkung, sondern die Domain wird
sofort nach Zahlung der Gebühren auf Sie registriert.
Die Domain wird auch gleich Konfiguriert und ist ca. 12-72 Stunden
später erreichbar.
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27. Ich
sehe meinen Namen nicht im WhoIs, sondern nur eine E-Mail-Adresse? |
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EURid vertritt die Politik, bei privaten Registrierungen
den Domaininhaber dahingehend zu "schützen", dass
im WhoIs in der Rubrik "Registrant" nur eine
E-Mail-Adresse veröffentlicht wird.
Wenn die Registrierung auf eine Firma erfolgt, ist unter
"Registrant" die gesamte Information öffentlich
zugänglich; also Firma, Person, Adresse, Telefonnummer,
E-Mail, usw.
siehe auch:
Warum ist bei meiner Domain eine
WebDienst E-Mail-Adresse bei "Registrant" eingetragen?
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28. Was ist eine Web-Weiterleitung? |
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Die Web-Weiterleitung wird auch Domain-Weiterleitung genannt.
Wenn Sie Ihre EU-Domain registriert haben und Ihre bisherige
Homepageadresse über Ihre neue EU-Domain erreichen wollen,
ist das ganz einfach.
Sie geben Ihre neue Internetadresse ein und gelangen so zu Ihrer
Homepage.

Wenn Sie bereits ein Serverpaket bei uns nutzen, und eine weitere
EU-Domain registrieren und diese auf eine spezielle Seite in
Ihrem Internetangebot leiten wollen, ist das natürlich
auch möglich.
Änderungen der Weiterleitungsadresse:
Sollte sich die Zieladresse einmal ändern, so können Sie
diese bequem online jederzeit ändern.
Sie erhalten nach der Registrierung ein E-Mail mit einen Zugangslink
und ein Passwort für Ihre Domain.
Hinweis:
Eine Web-Weiterleitung ist zur Weiterleitung im WEB (http).
Das ist keine Mail-Weiterleitung!
Wenn Sie E-Mail-Service oder Webspace benötigen, bestellen
Sie auf WebDienst.at.
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29. Wann beginnt der "Landrush-2" und was ist das? |
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Domänennamen, die während der Sunrise-Periode vergeblich
beantragt wurden, d.h. deren Anträge abgelaufen sind oder bereits
abgelehnt wurden, können ab dem 7. Juni 2006 wieder registriert
werden.
Am 7. Juni, um 11 Uhr belgischer Ortszeit, werden die ersten Domänennamen,
deren Sunrise-Anträge abgelaufen sind oder bereits abgelehnt
wurden, für die allgemeine Registrierungsphase freigegeben.
Dieser Landrush-2 findet nicht an einem Tag statt,
sondern ist eine (vermutlich) über mehrere
Wochen oder sogar Monate laufende Prozedur.
Die Liste aller Domänennamen, die ab dem 7. Juni wieder freigegeben
werden, wird zwei Wochen vor dem Freigabedatum (Release-date), also
am 24. Mai, auf der Website von EURid veröffentlicht werden.
Durch diese Veröffentlichung der freigegeben Domänennamen
gibt EURid jedem Interessenten die gleiche Chance, den gewünschten
Domänennamen registrieren zu lassen. EURid wurde darauf hingewiesen,
dass das Veröffentlichen dieser Listen den so genannten Domaingrabbern/Domainsquattern
unnötig helfen würde. EURid denkt jedoch, dass diese Domaingrabber,
nach Durchsuchen der WHOIS-Datenbank, ohnehin sehr gut wissen, welche
Domänennamen in der Sunrise-Periode vergeblich beantragt wurden
und in der Landrush-Periode wieder zur Verfügung stehen.
Durch das Veröffentlichen einer Liste möchte EURid jedem,
einschließlich derer, die in der Sunrise-Periode vergeblich
versucht haben, den Domänennamen registrieren zu lassen, die
Möglichkeit geben, einzusehen, wann ein bestimmter Domänenname
wieder freigegeben wird. Mit Hilfe dieser Listen kann EURid auf
eine transparente Art und Weise mit den Sunrise-Anträgen für
Domänennamen umgehen.
Eine Spezialseite "Landrush-2"
ist bereits vorhanden!
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30. Wie kann ich Domains transferieren (Registrarwechsel)? |
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Ein Registrarwechsel (Transfer/KK) kann bereits bei
uns beantragt werden.
Die Durchführung erfolgt ab dem 8. Mai 2006.
Wie geht das?
- Bitte laden Sie das Transferformular
herunter ...
- Füllen Sie das Formular aus.
Achten Sie darauf, die Angaben exakt entsprechend der bestehenden
Registrierung auszufüllen!
- Unterschreiben Sie das Formular.
- Senden Sie uns das Formular per Fax oder Post.
Bitte beachten Sie, dass für einen Registrarwechsel Gebühren
fällig werden!
Wenn Sie Zusatzleistungen - zB: Mail-Service, Webspace etc.
- möchten, informieren Sie uns bitte gesondert.
Wenn Sie E-Mail-Service oder Webspace benötigen, bestellen
Sie auf WebDienst.at.
Sie können auch eine Notiz auf dem Transferformular machen.
Nachdem Sie die Gebühren beglichen haben, starten wir
den Transfer Ihrer Domain zu uns.
Sie erhalten dann ein E-Mail von der Registry EURid , das
Sie umgehend bestätigen müssen.
Wenn alles klappt, ist Ihre Domain in wenigen Tagen zu uns übersiedelt.
Sie erhalten von uns Informationen per E-Mail, die Sie auf dem
Laufenden halten.
Nach erfolgreichem Transfer senden wir Ihnen Zugangsdaten für
die Web-Weiterleitung.
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31. Kann man eigene Nameserver verwenden? |
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Ja, natürlich!
Sie können Ihre eigenen Nameserver bei der Bestellung im
Feld für "Anmerkungen" hineinschreiben.
Wenn Sie erst später (bereits registrierte Domain)
Ihre eigenen Nameserver verwenden wollen, ist das auch kein Problem.
Informieren Sie unseren Support - wir kümmern uns um die Änderung.
Achten Sie darauf, Ihre Nameserver korrekt zu konfigurieren.
Die Konfiguration von fremden Nameservern wird von uns nicht supportet!
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