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Familien-Name.eu
Voraussetzung dafür ist, dass diese Namen nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedsstaats geschützt sind. Dies trifft für Österreich *) zu,
da jeder Name im österreichischen Recht gegen eine Verwendung, die
den Interessen seines Trägers zuwiderläuft, geschützt ist. Auch in Deutschland *) ist der Schutz von Namen
natürlicher Personen über § 12 BGB gewährleistet. Wer mit Berufung auf einen Namen an Phase 2 der Sunrise-Periode teilnehmen
will, muss eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, dass der
Name nach dem Recht seines Mitgliedsstaats geschützt ist, welche
Bedingung dieses Recht für den Schutz vorsieht, und ob der Name diese
Bedingungen erfüllt.
*) Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, Angaben ohne Gewähr! Es besteht immer das Risiko, dass nicht alle Anmeldungen, die auf Familiennamen basieren, von EURid/PwC in der Sunrise Period akzeptiert werden.
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