Familien-Name.eu 


Familiennamen gehören zu den "früheren Rechten", die eine Teilnahme an Phase 2 der Sunrise-Periode für .eu-Domains erlauben.

Melden Sie Ihren Familiennamen jetzt zur Sunrise-Periode (Phase 2) an!

Voraussetzung dafür ist, dass diese Namen nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedsstaats geschützt sind.

Dies trifft für Österreich *) zu, da jeder Name im österreichischen Recht gegen eine Verwendung, die den Interessen seines Trägers zuwiderläuft, geschützt ist.
Die Intensität des Schutzes hängt in Österreich unter anderem von der Art des Namens ab. Allerweltsnamen sind geringer geschützt als einzigartige Namen.

Auch in Deutschland *) ist der Schutz von Namen natürlicher Personen über § 12 BGB gewährleistet.

Wer mit Berufung auf einen Namen an Phase 2 der Sunrise-Periode teilnehmen will, muss eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, dass der Name nach dem Recht seines Mitgliedsstaats geschützt ist, welche Bedingung dieses Recht für den Schutz vorsieht, und ob der Name diese Bedingungen erfüllt.
Diese Erklärung kann unter anderem von einem Rechtsanwalt stammen.

Und so ist der Ablauf:
Schritt 1 Beantragen Sie bei uns die Teilnahme an der Sunrise-Periode / Phase 2 ...
jetzt auf Sunrise-Period upgraden
( PDF-Formular, ca. 290 KB).

Achtung: Sonderzeichen/Umlaute (äöü) sind in Domainnamen nicht gestattet!
Sie müssen also zB: mueller.eu beantragen, falls Sie Müller heissen.

Schritt 2

Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um eine eidesstattliche Erklärung zu erhalten, dass Ihr Name nach dem Recht Ihres Staats geschützt ist.
Für eine solche Erklärung stehen Ihnen in Österreich und Deutschland folgende Rechtsanwälte zur Verfügung.

 

 


*) Hinweis:
Dies ist keine Rechtsberatung, Angaben ohne Gewähr!
Es besteht immer das Risiko, dass nicht alle Anmeldungen, die auf Familiennamen basieren, von EURid/PwC in der Sunrise Period akzeptiert werden.