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Ein faires System !
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Wir haben uns bemüht, für Sie ein gutes und faires
System zu vernünftigen Preisen
zu erstellen:
In erster Linie wird versucht, den gewünschten Domainnamen
für Sie zu registrieren. Sollte der Versuch scheitern und der
Domainname nicht registriert werden können, können Sie
eine beliebige andere (freie) Domain unter .EU registrieren - so
lange bis die Registrierung erfolgreich abgeschlossen ist!
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Jeder Kunde welcher bei uns einen Domainnamen unter .EU über diese
Website vormerkt (vorregistriert) und das vereinbarte Entgelt
(Anzahlung) fristgerecht (binnen 7 Tagen) und ohne Abzüge entrichtet
hat, nimmt am Vorregistrierungssystem und am Registrierungssystem teil.
Dafür gelten besondere AGB.
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WebDienst.at nimmt (im Unterschied zu anderen
Anbietern) die Vormerkung eines Domainnamens nur EINMAL an!
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Wir halten nichts von "Verlosungen" oder "Vorreihungsprämien".
Somit ist gesichert, daß Sie auch eine gute Chance haben, Ihren
Namen auch zu bekommen.
WebDienst.at ist Ihr sicherer und verlässlicher Partner
bei der Registrierung von Domainnamen!
Besondere AGB für das .EU-Vorregistrierungssystem:
Generell gelten natürlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Bedingungen für Webservice und Limitation of Liability, wie auf www.webdienst.at
angeführt.
Ergänzend wird folgendes vereinbart:
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Ziel der zwischen
WebDienst.at und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung
ist es, nach Möglichkeit und Verfügbarkeit eine Domain für
den Auftraggeber mit der gewünschten Endung .eu zu registrieren.
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WebDienst.at
wird mit Unterstützung seiner Technologie-Partner zu dem von
ICANN bzw. EURid festgelegten Zeitpunkt den Versuch unternehmen, unter
Ausnützung der technischen Möglichkeiten und der tatsächlichen
Verfügbarkeit, die gewünschte Domain für den Auftraggeber
zu registrieren. |
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Dem Auftraggeber
ist bekannt, daß die Vorregistrierung keine Garantie für
die Vergabe der Domain in sich birgt.
Ergänzung/Nachtrag
vom 13.06.2003:
Die Europäische Kommission hat Ende Mai 2003 die Verwaltung der
neuen EU-Top-Level-Domain an die "European Registry of Internet
Domainnames" (EURid) endgültig vergeben. |
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Dem Auftraggeber
ist bekannt, daß die Zuteilung von Domains durch die Vergabestelle
nach dem Prioritätsprinzip "first come - first serve"
erfolgt und daß WebDienst.at keinen Einfluß auf
den tatsächlichen Erfolg des Registrierungsversuchs nehmen kann. |
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Der unwiderrufliche
Auftrag an WebDienst.at, zu versuchen, eine bestimmte Domain
für den Auftraggeber registrieren zu lassen, erfolgt durch Einbezahlen
der vereinbarten Anzahlung auf das Registrierungsentgelt an WebDienst.at.
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WebDienst.at
nimmt den Auftrag erst zu dem Zeitpunkt an, zu dem WebDienst.at
den Auftrag per E-Mail bestätigt. |
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WebDienst.at
wird nach Maßgabe der technischen und personellen Möglichkeiten
nach Kräften versuchen, die bestellten Domains registrieren zu
lassen. Aufgrund der Eigenheiten der Domainregistrierung ist eine
Haftung von WebDienst.at für sämtliche mit der Registrierung
von Domains zusammenhängenden Schäden ausgeschlossen, es
sei denn WebDienst.at handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
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Insbesondere
ist jegliche Haftung von WebDienst.at für technische Gebrechen,
wo immer diese auch auftreten mögen, ausgeschlossen. |
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Das von WebDienst.at
benützte Registraturprogramm entspricht dem Stand der Technik
wie auch dem Stand der Wissenschaft. Aufgrund der Eigenheiten der
Datenverarbeitung haftet WebDienst.at nicht für Fehler
des Registraturprogramms, es sei denn, daß grob fahrlässiges
oder vorsätzliches Handeln auf Seiten von WebDienst.at
einen Schaden hervorruft. |
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Für die
Bearbeitung im Rahmen der Vorregistrierungssystems wird von WebDienst.at
eine "Anzahlung auf das Registrierungsentgelt" von 19,00
Euro, ab 02.12.2005 von 29,00 Euro, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
von 20% eingehoben. Eine Rückerstattung der Anzahlung auf das
Registrierungsentgelt ist nicht möglich, vielmehr kann der Auftraggeber
aber bei nicht erfolgreicher Registrierung eine andere freie .eu-Domain
registrieren bzw. eine Gutschrift für andere Dienstleistungen
von WebDienst.at erhalten. |
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Der Preis
pro Domainregistrierung steigt in dem Ausmaß, in dem die Gebühren
der Registrierungsstelle erhöht wurden. |
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Der Auftraggeber
beauftragt WebDienst.at, ordnungsgemäß eingetragene
Bestellungen, welche durch den Kunden durch Einzahlen des Registrierungsentgeltes
bestätigt wurden, sowie alle erforderlichen Daten für eine
Domainregistrierung nach Bekanntgabe der offiziellen Registrierungsstelle
an diese weiterzuleiten. |
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Gerichtsstand
ist das sachlich zuständige Gericht für den 15. Wiener Gemeindebezirk.
(gilt nicht gegenüber Konsumenten). |
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Es gilt ausschließlich
materielles österreichisches Recht. |
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Neben den
in diesen Bedingungen erwähnten bestehen keine sonstigen Vereinbarungen
oder Nebenabreden. Änderungen bedürfen ebenso wie das Abgehen
von diesem Formerfordernis der Schriftform. |
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Der Auftraggeber
anerkennt mit seiner Bestellung die Richtlinien der Domainvergabestelle
(Registry) "EURid". |
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